Begleitung in schweren Zeiten
Wir begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen sowie ihre Angehörigen ehrenamtlich und kostenfrei. Gemeinsam mit Pflegediensten und Hausärzten unterstützen wir so den Wunsch vieler Menschen, ihre letzte Lebenszeit würdevoll in vertrauter Umgebung zu verbringen.

Unsere Mission
Wenn ein Mensch schwer erkrankt oder das Lebensende näher rückt, verändert sich vieles. Unser ambulanter Hospizdienst begleitet Betroffene und Angehörige in dieser Zeit – unabhängig von Alter, Religion oder Herkunft. Wir schenken Zeit, hören zu und unterstützen dort, wo Hilfe gebraucht wird.
Aktuelles

Verabschiedung Susanne Schneider
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Letzte-Hilfe-Kurs Absolventen 2026
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Jahres-hauptversammlung
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Ein Verein mit vielen Gesichtern
Wie sieht ehrenamtliche Hospizbegleitung in der Praxis aus? Zu unserem zwanzigjährigem Jubiläum im Jahr 2024 haben wir die Geschichte und die bewegenden Stimmen unserer Ehrenamtlichen zu Wort gebracht.
Informieren Sie sich mehr zu der Arbeit des Hospizdienstes, indem Sie auf das Magazin klicken.


Warum Menschen uns vertrauen
Hospizbegleitung
Begleitung zu Hause, im Pflegeheim oder Krankenhaus.
Angehörige entlasten
Zeit zum Durchatmen, Gespräche und Unterstützung.
Trauerbegleitung
Begleitung vor und nach dem Abschied.
Beratung
Informationen zu Palliativversorgung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.


1.
Kontakt aufnehmen
2.
Persönliches Gespräch
3.
Passende Unterstützung finden
4.
Begleitung durch unsere Ehrenamtlichen
Häufig gestellte Fragen
Was kostet die Begleitung durch den Hospizdienst Immanuel?
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Begriffserklärungen
Stationäre Hospize
sind Einrichtungen, in denen schwerkranke Menschen mit begrenzter Lebenserwartung bis zum Ende ihres Lebens gepflegt und begleitet werden. Menschen, bei denen eine Heilung ihrer Erkrankung nicht mehr möglich ist. Wenn eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig, aber die Pflege zu Hause nicht gewährleistet werden kann, gibt es diese Möglichkeit, um die verbleibende Lebensspanne in diesem geschützten Raum zu verleben. Hospize sind klein. Sie haben in Deutschland häufig sechs bis zwölf Betten. Es herrscht eine familiäre Atmosphäre. Zum Team gehören speziell ausgebildete Pflegekräfte, Palliativmediziner, Ehrenamtliche, Seelsorger, Physiotherapeuten und das hauswirtschaftliche Personal. Hausärzte bleiben häufig für ihre Patienten zuständig. Angehörige und Freunde können jederzeit im Hospiz mit übernachten und bei ihren erkrankten Lieben sein.
Ambulante Hospizdienste
sind gemeinnützige Einrichtungen. Qualifizierte ehrenamtliche Hospizhelferinnen und Hospizhelfer besuchen in regelmäßigen Abständen zu Hause oder in stationären Einrichtungen Personen mit lebensverkürzenden und schweren Erkrankungen, um sie psychosozial zu unterstützen. Sie sind da, wenn ein Ansprechpartner gebraucht wird und bringen oft mit ihrer Erfahrung Ruhe für Familien in Krisensituationen. Dabei werden die Hospizhelferinnen und Hospizhelfer von professionellen Koordinatorinnen eingesetzt und unterstützt.
Palliativ
kommt vom lateinischen Begriff „Pallium“ und bedeutet Mantel. Im hospizlichen Kontext wird der Mensch ganzheitlich mit seinem Leiden, seinen Ressourcen, mit seiner Psyche, Seele und Individualität gesehen und begleitet. Im Vordergrund steht die Lebensqualität. Die Begleitung ist auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtet. Dies beinhaltet auch die Unterstützung der Angehörigen. Im Gegensatz zum kurativen Ansatz konzentriert sich die palliative Versorgung nicht mehr auf Therapie um jeden Preis, wenn Heilung unmöglich geworden ist. Das Ziel ist nicht mehr die Heilung, sondern die Stärkung der Lebensqualität durch Linderung der Symptome.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
wird verordnet, um schwerstkranken und sterbenden Patienten in häuslichem oder stationären Umfeld eine gezielte, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Symptomlinderung und Begleitung zu ermöglichen. Palliativärzte, Palliativpflegekräfte und Hospizdienste arbeiten eng zusammen. 24stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche ist durch geschulte und erfahrene Teams gewährleistet. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden.
Organisiertes Ehrenamt im Hospizdienst
Hospizhelferinnen und Hospizhelfer sind in einem Schulungskurs nach § 39a SGB V ausgebildet und erhalten ein Zertifikat. Koordinatorinnen setzen sie ein und arbeiten in enger Rücksprache mit ihnen. Auch nach Erhalt des Zertifikats nehmen sie regelmäßig an Schulungen, Supervisionen und Fallbesprechungen teil. Als Mitglieder der Organisation sind sie während ihres Einsatzes im Hospizdienst versichert. Die Schweigepflicht ist für jeden verbindlich.
Ambulante Ethikberatung
dient dazu, in ethisch schwierigen Behandlungs- und Betreuungsfragen z.B. am Lebensende, unter der Gesprächsleitung durch einen Ethikberater Entscheidungen zu treffen, die dem Willen des betroffenen Erkrankten entsprechen. Dies mit dem Ziel, dass alle gemeinsam das gleiche Behandlungsziel haben. So kann zum Wohle des Patienten Ruhe in ungeklärte Lebenssituationen gebracht werden. Sowohl Angehörige, Pflegekräfte, Betreuerinnen/ Betreuer, Ärzte und auch die Betroffenen selbst können Ethikberatung anfragen.
Advance Care Planning (ACP)
bedeutet „Gesundheitliche vorausschauende Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“
ACP hat zum Ziel, dass Menschen so behandelt werden, wie sie das möchten – auch dann, wenn sie selbst nicht mehr über ihre medizinische Behandlung entscheiden können.
Das Kernelement von ACP ist ein durch speziell dafür qualifizierte Gesundheitsfachkräfte begleiteter, von Achtsamkeit und Respekt geprägter, kommunikativer Prozess zur Ermittlung und Dokumentation des Patientenwillens. In diesem Gesprächsprozess kann die vorausplanende Person, unterstützt durch Informationen und Anregungen, herausfinden, ob sie im Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung mit dem Ziel der Lebenserhaltung behandelt werden will oder das Sterben unter palliativer Begleitung zulassen möchte. Besteht grundsätzlich der Wunsch nach lebenserhaltenden Maßnahmen, kann geklärt werden, ob bestimmte Maßnahmen wie z.B. eine Wiederbelebung ausgeschlossen werden sollen.
Solche ACP-Gespräche orientieren sich streng an den Bedürfnissen und Fähigkeiten der vorausplanenden Person. Der Gesprächsprozess dauert häufig 1-2 Stunden und erstreckt sich in der Regel über mindestens zwei Termine.
Wir sind für Sie da!
Tel.: 06462 / 9157814


